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Satzung

ART. 1

On February 22, 2008 ist das Fest des Lehrstuhls für St. Peter, wurde die “Monumentalis Ecclesiae Sancti Silvestri Societas”, in Tivoli, in der Episcopal Rektoren der St. Sylvester, Piazza S. Sylvester, nr. 1.

ART. 2

Der Verein ist unpolitisch. Not-for-Profit-oder jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt nur dell’obolo Zugang zu den notwendigen Ausgaben für Schreibwaren erforderlich. Delegationen Kapitel Mitglieder, die gegebenenfalls zu einer ausdrücklichen und begründeten Antrag Ausnahmen von diesem Artikel werden kann.

Sie verfolgt die folgenden Ziele:

  • Förderung der Tätigkeit von religiösen, kulturellen, menschlichen und wohltätig. Die zunehmende Sensibilisierung der Ehre “päpstlichen Orders” und die Entwicklung der Geist der Gemeinschaft Service.
  • Für die Bekanntmachung und Verbreitung der Geschichte der Monumental Leiter des Vereins und, ganz allgemein, die mittelalterliche Geschichte, die Förderung der Tagungen, Konferenzen, Debatten und Initiativen im Rahmen der Gebiete vorgeschlagen, in denen sie sich befinden, Delegationen und Kapitel Mitglieder jedoch, soweit erforderlich, l “Verbände und Freiwilligenorganisationen.
  • Support geistig, moralisch und, gegebenenfalls, wirtschaftlich, die Kirche, wo sich der Sitz des Vereins, wobei darauf zu der zuständigen Behörde Gebäude, Schlösser und historische Gebäude verlassen oder vernachlässigt Menschen Verwahrlosung oder von der Zeit zerstört Bericht.
  • Förderung karitativer Werke innerhalb und außerhalb der Diözese, mit besonderem Augenmerk auf das Gebiet, wo die Delegationen entstehen sott’ordinate Kapitel oder Abschnitt.
  • Auf Wunsch mit zivilen Behörden, Militär, akademischen und institutionellen Kapazitäten zusammenzuarbeiten zur Förderung, Unterstützung und Koordinierung von Feiern und Veranstaltungen. Besondere Aufmerksamkeit wird behalten die Ereignisse, die mit der kirchlichen Behörden behandelt wird.
  • Arbeiten eng mit den Diözesen, in denen sie sich befinden, Delegationen der Kapitel oder Abschnitt, nicht zu vernachlässigen zu anderen Religionen und Konfessionen, die Anfrage hat zu erinnern.

ART. 3

Mai als Mitglieder tatsächliche Alter der Gläubigen, die kooperieren wollen zugelassen zu werden, je nach ihren Mitteln, die Ziele des Vereins. Der Antrag muss von einem Aktionär und Garant von Lebenslauf und die Zertifizierung von einem “kirchlichen Autorität begleitet (außer dem vornehmen Auftrag des Heiligen Stuhls, die SMOM, das Heilige Grab, andere Aufträge, die bereits bedürfen keiner solchen Beglaubigung eingereicht werden ) unter Angabe eines religiösen Lebens, die den Status eines Ritters zukommt.

In Ausnahmefällen, nach Anhörung der Stellungnahme der Präsidentschaft des Rates wird der Rektor gehen die ehrenamtlichen Aufgaben der Gesellschaft für Menschen, die nicht gehören der katholischen Welt gebe zu, wir sind besonders ausgezeichnete Werke der Menschheit und Wissenschaft. Der Verein verpflichtet sich, zu akzeptieren, ohne Vorbehalte die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, was ihrem Zweck und moralisch unterstützt die Initiativen der Regierung des Vereins durchgeführt werden.

ART. 4

Die Mitglieder des Vereins sind in zwei Lager: Klerus und Laien geteilt.

In den ersten kirchlichen Auftrag, durch eine “einzige Klasse, Zusammenfluss von der Geistlichkeit, der wird den Namen” gebildet Prälat’s Eve “oder” Seelsorger von St. Sylvester. Ihre Kleidung ist die gleiche Farbe Mozetta Kirche von Laien auf der linken Seite von denen angebracht werden das Emblem der “Societas”. Kleriker auch die Möglichkeit gegeben werden, das Kleid deiner Kirche Mitglieder tragen.

Der zweite Auftrag ist in drei Klassen unterteilt:

Herren und Damen von St. Sylvester
Knights of St. Sylvester
Gönner s New Year’s Eve

Die Mitglieder der ersten Klasse werden die Menschen für ihren Sound bekannt, moralischen, sozialen und menschlichen unbestritten und deren offensichtliche intellektuelle und professionelle Hilfe oder haben zu dem Wachstum beigetragen, die gute religiöse, soziale und gemein.

Die zweite Gruppe wird Teil des Gesetzes allen Ehren und mit dem Orden des Hl. Sylvester, oder die anderen päpstlichen Orden, unabhängig vom Wohnsitz im Gebiet der Diözese Tivoli, vorausgesetzt, dass die Anwendung Kopie des Dekrets des päpstlichen Ernennung befestigen.

Die dritte Klasse übernehmen können alle diejenigen, die gegen Vorlage des legitimen kirchlichen Autorität oder eines assoziierten Unternehmens, d gezeigt, “religiöse oder soziale Engagement und haben wesentlich zu den Zielen des gemeinnützigen Vereins beigetragen. Der Anzug für Feierlichkeiten oder offiziellen Sitzungen vorgesehen ist der dunkle Anzug und Krawatte von der gleichen Farbe auf ein weißes Hemd, auf dem befestigt ist das Abzeichen des Vereins.

Der Chor Kleid, oder die Kirche, deren Farben sind rot und schwarz, nicht obligatorisch, aber empfohlen nur für den Zweck der Gleichmäßigkeit, der wird es geben Vorfahrt, zwischen den Mitgliedern der oben genannten Klassen, Feiern und / oder Veranstaltungen der Rektor, bedarf es zu benutzen. Das Kleid, für andere Ritter und Damen altmodisch, ist ein Zeichen für neues Leben und Würde, dass das Mitglied will durch die Bemühungen des Vereins zu erreichen, mit Würde und Respekt als Symbol der Service und die Vereinigung mit Christus und seine Braut durchgeführt werden: Kirche.

ART. 5

Leitungsgremium des Verbandes ist der Präsidialrat so gebildet:

Rektor-Präsident
Kanzler
Head of Ceremonial
Generalsekretär.

Der Vorsitz des Rates gilt für die Erfüllung von spezifischen Aufgaben:

Treasury

Leiter Kommunikation;

Head of External Relations.

 

ART. 6

Mit Ausnahme von seinem Gründer, der bleibt im Amt bis zu seinem Rücktritt, die Ernennung des Rektors liegt in der Verantwortung des Bischofs der Diözese von Tivoli, in dessen Zuständigkeitsbereich der Hauptsitz der monumentalen Kirche von San Silvestro, dem Sitz des Vereins. Die Ernennung des Präsidiums wird unter der Verantwortung des Rektors, der am Ende der Amtszeit, mit aller Diskretion, die Arbeit und die Anregungen der Mitglieder für die Zwecke der Erneuerung oder Ersetzung der Amtszeit der Präsidentschaft vorlegen wird.

Der Rat Vorsitzende ist verantwortlich für:
Entscheidungen als Folge der Einnahme von Wissen über die moralische und finanzielle Bericht des Vereins, genehmigt den Haushaltsplan und Verlustrechnung und Bilanz;
Schreiben Sie die Fragen und Anträge stellen, um die zuständigen Behörden nach den Bedürfnissen des Vereins; Gesetz über die Anträge auf Aufnahme von Mitgliedern;
Mitglieder unter Ausschluss der Unwürdigkeit zu diskutieren, im Einklang mit den Bestimmungen dieser Satzung;
Genehmigung der Verordnung zur Umsetzung der Satzung und Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der gesetzlichen Vorschriften;
Planung der Aktivitäten unter Berücksichtigung der Vorschläge der regionalen Delegationen empfangen und unter Beachtung der Zwecke des Vereins;
erörtert und genehmigt alle anderen Fragen, die für das Wachstum der “Societas”.

 

ART. 7

Der Vorsitz des Rates bleiben im Amt für drei Jahre und seine Komponenten sind wieder gewählt. Der Vorsitz des Rates tritt zusammen, wenn der Vorsitzende notwendig oder erforderlich hält, die anderen Räte. Die Beschlüsse werden mit Mehrheit angenommen. Im Falle von Stimmengleichheit ist die Stimme des Rektors verdoppeln.

 

ART. 8

Der gesetzliche Vertreter des Vereins reagiert auf das reibungslose Funktionieren des Vereins sowohl moralisch als auch finanziell, auch in Abweichung von Artikel. 38, gleich – . Die Mitglieder des Präsidiums des Rates treffen sich die Delegierten die Kapitel und Abschnitt des gesamten reibungslosen Ablauf der Vereinigung in ihrem Einflussbereich, in dem sie getroffen haben oder finanziellen Verpflichtungen im Namen und im Namen von sich.

 

ART. 9

Der Rektor-Präsident der Vereinigung direkten und ist der gesetzliche Vertreter. Entscheiden Sie und organisieren Tagungen, Feiern und Veranstaltungen (Orte, Zeiten, Modi, Ausschmückung, technischer Ausstattung, Restaurant, Menüs, Gebühren für Lieferungen und Leistungen, Gästeliste etc..).

Kanzler ersetzt den Rektor im Falle seiner Abwesenheit oder vorübergehenden Behinderungen, und in all diesen Aufgaben, bei denen es ausdrücklich von ihr übertragen. Auch unterhält Beziehungen zu den politischen Behörden, der zivilen und militärischen, der den Rektor in den Beziehungen mit der kirchlichen Autorität.

Der Leiter der Ceremonial durch die gute Leistung von Feiern und Veranstaltungen des Vereins organisiert. Rektor erhält von der Gästeliste, die nach der Veröffentlichung von Verwachsungen und Haftungsausschlüsse auf den neuesten Stand zu halten, identifiziert den Rang der Gäste und weisen Sitze nach Vorrang. Wenn die Zeremonien in der Zentrale des Kapitels oder Schnitt gehalten werden, koordiniert und überwacht die Aktivitäten der lokalen Feierlichkeiten. Wenn vorhanden, koordiniert den Serviceauftrag. Bei der Ausübung ihres Mandats, mit Zustimmung des Kanzlers, kann für den Dienst der Aufnahme und Unterbringung der Behörden und Gäste behaupten, die Mitarbeiter seines Vertrauens, von Zeit zu Zeit identifiziert werden.

Der Generalsekretär setzt die Beschlüsse des Präsidenten und des Rates umzusetzen, bereitet die Protokolle der Sitzungen, die Korrespondenz wie erwartet durch den Rektor übertragen.
Ermöglicht die Ausführung der verschiedenen Mandate der Präsidentschaft des Rates.

 

ART. 10

Der Schatzmeister ist zuständig für die Buchführung und die damit zusammenhängenden Dokumente, bereitet den Haushaltsplan und die endgültigen Jahresabschlüsse Aussagen, bereitet die finanzielle Bericht über die gleichen und legt alles auf die Präsidentschaft des Rates. Bietet Orientierung und Beratung der Bundeskanzlerin für die vollständige Einhaltung der Steuergesetze, Buchhaltung, Verwaltungs-und Zivilrecht für wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen mit Dritten.

Der Direktor für Kommunikation durch das Bild des Vereins, den Aufbau von Beziehungen mit der Presse und Fernsehen.

Die Daten für Außenbeziehungen unter der ausdrücklichen Auftrag des Rektors, zuständig für die Kontakte mit den zivilen Einrichtungen und Militär. Auch wird ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Personen, deren Beitrag als ausschlaggebend für den Erfolg im Sinne des Vereins. Zwar genießen  Autonomie der Bewegung, wird ständig durch den Vorsitzenden über den Stand der durchgeführten Initiativen und Aktivitäten teil.

 

ART. 11

Der Rektor der “Societas”, “geprüft” der Präsidentschaft des Rates, wird die “Delegation” die Kapitel “regionale. Der Kopf, oder” Delegierter Kapitel “, wird von drei Jahren für erneuerbare haben. In enger Verbindung mit dem Vorsitz, werden alle Berichte behandeln notwendig, um besser auf die sozialen Ziele umzusetzen. Für die Einrichtung einer Delegation benötigt mindestens fünfundzwanzig Mitgliedern. Um eine umfassendere Beteiligung am Leben der Gemeinschaft auf Antrag von Delegierter Kapitel House zu fördern, wird die Präsidentschaft sein “Delegationen der Kammer” auf Provinzebene.
Innerhalb der Delegierten ernannt werden kann eine Sekretärin und eine Zeremonie, die ihre Delegierten zu unterstützen.
Ihre Aufgabe, die ebenfalls drei Jahre beträgt, wird nicht mit dem Ablauf der Delegierten.
Für die gültige Ausübung ihres Mandats sollte, den Antrag schriftlich an den Rektor und von ihnen vorgelegt werden, “überprüft” der Präsidentschaft des Rates gebilligt und an alle Mitglieder der Region.

 

ART. 12

Die Rangfolge in der Vereinigung ist wie folgt:

  • Rektor-Präsident;
  • Kanzler
  • Leiter von Zeremonien;
  • Generalsekretär;
  • Die Delegierten Kapitel Mitglieder, Delegierte der Kammer, meine Herren / Damen, Ritter des Ordens von St. Sylvester und die anderen päpstlichen Aufträgen, Meritorious s, die tragen die Kutte;
  • Die Delegierten Kapitel Mitglieder, Delegierte der Kammer, meine Herren / Damen, Ritter des Ordens des heiligen Papstes Sylvester und andere Aufträge, Gönner / und in Zivilkleidung.

ART. 13

Die Rangfolge in der Delegation der Kammer und der Kapitel ist wie folgt:

  • CEO;
  • Sekretär;
  • Ceremonies.

ART. 14

Die Zulassung zur Mitgliedschaft ist vorbehaltlich der Annahme des Antrags durch den Vorsitz des Rates, dessen Meinung ist endgültig und gegen deren Entscheidung kein Rechtsmittel zulässig ist. E ‘die Möglichkeit, den Kanzler, selbständig mit der Aufnahme von neuen Mitarbeitern, andere als die, zu denen der Rat lehnte den Antrag vorzugehen.

 

ART. 15

Die Qualifikation der Mitglieder berechtigt, sich an sozialen Aktivitäten zu beteiligen, wie dies in der entsprechenden Verordnung. Mitglieder haben die Pflicht, zu verteidigen immer den guten Namen der Bruderschaft und die Vorschriften unter Beachtung der vom kirchlichen Träger oder für den Ratsvorsitz zu beobachten.

 

ART. 16

Alle Verwaltungsrats-und Führungskräfte ist kostenlos. Absolutes Verbot des Vertriebs, wenn auch indirekt, von Gewinnen, Schrott-Management, Fonds, Rücklagen oder Kapital während der Laufzeit der Verbände.

 

ART. 17

Mitglieder nicht mehr dem Verein angehören:
– Für das freiwillige Ausscheiden, durch eingeschriebenen Brief geschickt;
– Für die Entfernung aufgrund Verhalten ist nicht auf die “Status” assoziierter oder bestätigt und offensichtliche Verletzung der Kirche und des christlichen Lebensstil passt.
– Für Abschiebung durch den Präsidenten oder auf Antrag der Mehrheit der Präsidentschaft des Rates entschieden, gegen das Mitglied, das Maßnahmen als unanständig, innerhalb und außerhalb des Vereins, oder dessen Verhalten verpflichtet, stellt ein Hindernis für die gute Leistung des Vereins. Das Mitglied kann ausgeschlossen werden wiederholt, nachdem zwei Jahre ein klarer Beweis der Reue vorgesehen hat und hat nicht gelitten Überzeugungen.

 

ART. 18

Der Rektor-Präsident kann einmal oder mehrmals im Jahr einberufen, die Generalversammlung der Mitglieder, die mit besonderen religiösen Zeremonien zusammenfallen.

 

ART. 19

Die Einberufung der Versammlung mit einer besonderen Einladung wird an die Adresse der alle Mitglieder verschickt werden.

 

ART. 20

Diese Vermögenswerte bestehen aus den Aktien als Pauschalbetrag von seinen Mitgliedern, die Beiträge der Organe, Privatpersonen, Vereine, von den Opfern, Legate, Schenkungen und gelegentliche Tätigkeiten mit dem Ziel, Index für die Zwecke des Vereins.

 

ART. 21

Im Falle der Kündigung oder Auflösung der “Societas”, nach Anhörung der Ortsordinarius, davon die Vermögenswerte sind von der monumentalen Kirche San Silvestro zugewiesen werden.

 

ART. 22

Alles, was nicht gemäß dieser Satzung wird die Verordnung zur Umsetzung des Statuts für sich und die Regeln des kanonischen Rechts und italienischen Rechtsvorschriften über religiöse Vereinigungen beziehen.

Wenn der Leser fest, dass die Übersetzung nicht genau entsprechen, um die Sprache, wir entschuldigen uns … Es werden besonders erfreut, dass es geben, eine ordnungsgemäße Kommunikation. Danke